Kündigung – Betriebsbedingt

Im Rahmen einer Betriebsänderung kommt es häufig zum Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen.

Daher sollte der Sozialplan Regelungen darüber enthalten:

  • Gesamtumfang des Stellenabbaus,
  • Mindest-Abfindung und andere Regelungen bei freiwilligem Ausscheiden,
  • Kriterien für die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen,
  • unter Umständen Erweiterung der Mitbestimmung gem. § 102 Abs. 6 BetrVG bei betriebsbedingten Kündigungen,
  • Regeln über die Ermittlung der Abfindungshöhe,
  • weitere Regelungen über das Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen.

Zudem werden Grundsätze über Bestimmungen bei betriebsbedingten Kündigungen aufgestellt, d.h. es werden Gruppen von Arbeitnehmern gebildet, die hinsichtlich Qualifikation, Stellung und Bezahlung vergleichbar sind. Diese Gruppen dienen später dazu, eine ggfs. erforderliche Sozialauswahl durchzuführen. Die Gruppen werden nur innerhalb des jeweiligen Betriebs gebildet, es werden auch Gruppen vergleichbarer Arbeitsplätze gebildet.