Transfergesellschaft

Der Betriebsrat sollte bei Betriebsänderungen, die zu einem Personalabbau führen und betriebsbedingte Kündigungen vorsehen, die Einschaltung einer Transfergesellschaft in seine Überlegungen im Rahmen der Regelung zum Interessenausgleich und Sozialplan ernsthaft erwägen. Meist gibt es in der Region bereits Transfergesellschaften. Es ist für den Betriebsrat ratsam, zu diesen Gesellschaften Kontakt aufzunehmen, um abzuklären,

  • welche Qualifizierungsmaßnahmen dort angeboten werden,
  • ob diese Maßnahmen für die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer sinnvoll sind und
  • welche Voraussetzungen und Modalitäten bei einem Wechsel der Arbeitnehmer in eine Transfergesellschaft zu beachten sind.

Möglich ist auch die Gründung einer eigenen, zeitlich befristeten Transfergesellschaft, wenn keine geeignete Gesellschaft in der Region zur Verfügung steht. Die Kosten einer Transfergesellschaft, soweit sie nicht durch eine Abkürzung von Kündigungsfristen aufgebracht werden können, sind Teil der Sozialplankosten und schmälern dann den für Abfindungszahlung zur Verfügung stehenden Teil des Sozialplanvolumens. Vor allem auch hieraus resultiert ein Teil der Schwierigkeiten, Arbeitnehmer für das Modell einer Transfergesellschaft zu gewinnen.

Deshalb ist es wichtig, dass dem betroffenen Arbeitnehmer die Vorzüge dieses Modells ausführlich erläutert werden.