Unternehmensbegriff in Abgrenzung zum Betriebsbegriff

Bei dem Unternehmen handelt es sich um die rechtliche Einheit, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, in der Regel ist dies eine Aktiengesellschaft, eine GmbH, eine KG oder ähnliches. Im Gegensatz zum Betrieb haben wir es also nicht mit einem körperlichen Konstrukt zu tun, sondern vielmehr mit einem rechtlichen Konstrukt. Es werden nur wirtschaftliche Zwecke verfolgt, daher kommt es theoretisch auch ganz ohne Arbeitskräfte aus, etwa wenn es seine Gewinne nur in Finanzlagen machen will. Dafür bedarf es lediglich einer Geschäftsführung, die aber selber wiederum nicht aktiv sein muss, um die wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Der Betrieb hingegen ist eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmen seinen arbeitstechnischen Zweck verfolgt. Ein Betrieb setzt immer voraus, dass dort Menschen ein arbeitstechnisches Ergebnis – eine Dienstleistung oder ein Produkt – erzielen wollen.

Merke:

Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, umgekehrt: ein Betrieb mehreren Unternehmen zugehörig sein!