Definition der Betriebsänderung (kurz)

Definition der Betriebsänderung (kurz)

Eine Betriebsänderung ist eine Änderung des Betriebs, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft haben kann.

Es muss sich dabei um eine Maßnahme handeln, durch die die Funktion des Betriebs in außergewöhnlicher Weise geändert wird.

Maßnahmen der alltäglichen Geschäftsführung sind daher keine Betriebsänderungen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über die Betriebsänderung zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten.

Zwingende Mitbestimmungsrechte entstehen unmittelbar aus der Betriebsänderung noch nicht. Die Mitwirkung ist zunächst darauf beschränkt, die Betriebsänderung mit dem Betriebsrat zu beraten.

Zu detaillierteren Informationen verweisen wir Sie auf: Betriebsänderung