Freiwilliges Ausscheiden

Grundsätzlich kann es im Rahmen einer Betriebsänderung und des daraus resultierenden Interessenausgleich und Sozialplanverfahren auch zu einem freiwilligen Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer kommen. Unabhängig des Ausspruchs betriebsbedingter Kündigungen kann den Arbeitnehmern ein jeweils gleichlautendes Angebot unterbreitet werden, das Arbeitsverhältnis auch freiwillig zu beenden.

Hierzu werden allerdings Mindestbedingungen für Aufhebungsvereinbarungen bestimmt.

Ggfs. wird ein Muster für ein Aufhebungsvertrag entwickelt, dabei kann die Höhe der Abfindung nach verschiedenen Kriterien, die jeweils im Sozialplan vereinbart werden, variieren.

Das Muster des Aufhebungsvertrages sollte Bestandteil des Sozialplans werden, damit der Betriebsrat sicherstellen kann, dass der Arbeitgeber nicht davon abweicht!