Neue Ausgangslage Real
Stand 14.07.2020
Liebe real-Betriebsräte,
am 25. Juni 2020 fand das Closing zwischen SCP und Metro statt. Das bedeutet also, dass die SCP Group ab sofort alleiniger Eigentümerin der Realmärkte, des Online- Marktplatzes sowie von 80 Immobilien geworden ist.
Auch wenn der Arbeitgeber immer wieder bekräftigt, es würde sich für die Beschäftigten nicht ändern, so entspricht dies nur der halben Wahrheit. Wie ihr bereits in der letzten Woche mitbekommen habt, ist der Arbeitgeber schon bei 8 real- Märkten vorstellig geworden und hat angekündigt, dort eine zeitnahe Schließung vornehmen zu wollen. Bei anderen Betriebsratskolleginnen und Kollegen von Euch hat der Arbeitgeber Schreiben versendet. Insgesamt gibt es hier unterschiedliche Versionen dieses Schreibens. Zum Teil ist dort die Rede von einem Betriebsübergang. Teilweise fehlt dieser Hinweis aber auch. Um die Verwirrung der letzten Woche aufzulösen und Euch zu unterstützen, haben wir uns noch einmal dran gesetzt und Eure Situation beleuchtet.
Die Ausgangslage hat sich insgesamt nicht geändert.
Es gibt immer noch drei Szenarien.
Szenario 1: Weiterführung für Mindestens 24 Monate unter der Marke Real
SCP hat wohl zugesichert, mindestens 50 Märkte für mindestens 24 Monate unter der Marke Real weiter zu betrieben. Hier hat ein reiner Eigentümerwechsel stattgefunden (kein Betriebsübergang nach § 613a BGB). Für die betroffenen Märkte ändert sich vorerst (mindestens 24 Monate lang) nichts.
Szenario 2: Übernahme durch einen Mitbewerber (z.B. EDEKA oder Kaufland) in Form eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB
1. Variante
Reiner Betriebsübergang nach § 613a BGB:
Wenn der Mitbewerber keine wesentlichen strukturellen Veränderungen vornimmt, wird der Markt wie bisher weiter fortgeführt, nur eben unter anderem Namen. Es kommt zu einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB wird es nicht zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialplan kommen. Zum Schutz der Beschäftigten schreibt das Gesetz aber eine Veränderungssperre von einem Jahr vor. Das bedeutet also, dass innerhalb dieses Jahres der Arbeitsvertrag nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden darf. Nach Ablauf dieses Jahres kann der Arbeitsvertrag jedoch auch nicht ohne weiteres geändert werden. Es bedarf nach wie vor entweder einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags oder aber einer Änderungskündigung oder Kündigung.
2. Variante
Betriebsübergang nach § 613a BGB und Teilschließung:
Der Mitbewerber könnte in einem ersten Schritt den Markt übernehmen, im weiteren Verlauf in einem zweiten Schritt jedoch Abteilungsschließungen durchführen (bei Euch könnte das beispielsweise die Schließung der Metzgerei bedeuten, wenn der Erwerber kein frisches Fleisch anbieten will, oder die Schließung des Non- Food- Bereichs, weil auch dieser nicht angeboten werden soll): Hier könnte es zu einer Kombination von Betriebsübergang nach §613a BGB und Betriebsänderung nach §111BetrVG kommen. Folge wäre das Verhandeln mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Mitbewerber (nicht mit Real). Voraussetzung für das Verhandeln ist jedoch, dass es sich auch tatsächlich um eine Betriebsänderung handelt, denn nicht jede Abteilungsschließung ist auch zugleich eine Betriebsänderung. Dies ist nur der Fall, wenn ein wesentlicher Betriebsteil geschlossen wird. Für die Annahme eines wesentlichen Betriebsteils muss eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern betroffen sein. Die konkrete Anzahl ergibt sich aus § 17 KSchG:
In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern müssen mehr als 5 Arbeitnehmer,
in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert (also 10 %) der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,
in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer
betroffen sein.
Sollte Euch dieses Szenario treffen, zögert nicht uns anzurufen. Wir wissen, dass die rechtliche Beurteilung, ob tatsächlich eine Betriebsänderung vorliegt oder nicht, nicht einfach ist und helfen Euch gerne!
Szenario 3: Schließung
Sollte Euer Markt nicht unter der Marke Real weitergeführt werden oder von einem Mitbewerber übernommen werden, dann droht die Schließung des kompletten Marktes. Genau dieses Schicksal hat jetzt 8 Märkte getroffen und es werden wohl noch weitere folgen. Wird der Markt komplett geschlossen, so handelt es sich um eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG. Dies hat Verhandlungen zu einem Interessenausgleich und Sozialplan zur Folge. Hier seid also Ihr als Betriebsräte mal wieder gefragt!
Was also tun bei einer (Teil-) Schließung?
Egal ob für Euch die Nachricht über die (Teil-) Schließung völlig überraschend kam oder Ihr schon damit gerechnet habt, die Nachricht schlägt ein wie eine Bombe. Viele Eurer Kolleginnen und Kollegen, die es in der Vergangenheit bereits getroffen hat und die wir schon erfolgreich beraten konnten, berichten von der Hilf- und Ratlosigkeit in dieser Situation. Dazu kommt die hohe emotionale Belastung durch den Verlust des Arbeitsplatzes und der Druck der eigenen Kolleginnen und Kollegen, die nun hohe Erwartungen an den Betriebsrat stellen. Was also tun, wenn die (Teil-) Schließungsnachricht kommt?
Die Schulung
Wisst ihr, was ein Interessenausgleich und Sozialplan ist? Wisst ihr, was eure Aufgabe als Betriebsrat bei den Verhandlungen zu einem Interessenausgleich und Sozialplan ist? Wisst ihr, wie die Verhandlungen zu so einem Interessenausgleich und Sozialplan laufen?
Wahrscheinlich werdet ihr all diese Fragen mit einem klaren „Nein“ beantworten müssen. In der Vergangenheit habt Ihr das wahrscheinlich ja auch nicht gebraucht. Aber nur wenn Ihr diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten könnt, könnt Ihr für Eure Kolleginnen und Kollegen und für Euch das Bestmögliche aus der Situation herausholen. Unser Rat an Euch lautet also: Lasst Euch schulen! Gemäß §37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen entsprechenden Schulungsanspruch. Nutzt diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit.
ProDidakt bietet Euch entsprechende Inhouse- Schulungen an. Diese Schulungen werden wir nur für Euch und auf Eure Situation entsprechend stattfinden lassen. Hier haben wir viel Zeit, nicht nur um offene Fragen zu klären, sondern auch um Euch gezielt auf die kommenden Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber vorzubereiten.
Informationen oder ein entsprechendes Angebot könnt Ihr jederzeit unter folgenden Kontaktdaten anfordern:
ProDidakt GmbH
Dr.-Ruer-Platz 4
44787 Bochum
Telefon: 0234 68 757 360
Telefax: 0234 68 757 361
E-Mail: info@prodidakt.de
https://www.prodidakt.de
Einen entsprechenden Muster- Betriebsratsbeschluss findet Ihr hier.
Die rechtliche Beratung
Doch mit der Schulung alleine ist es noch nicht getan. Es muss ja noch verhandelt werden- und das möglichst gut. Auch hier lassen wir Euch nicht alleine. Gemäß § 111 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen. Real ist ein solches Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern (die Größe Eures eigenen Marktes ist hier nicht maßgeblich). Insoweit stehen wir Euch natürlich gerne auch zur Unterstützung während der Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan als Berater zur Verfügung. In der Vergangenheit haben wir schon viele Eurer Kolleginnen und Kollegen deutschlandweit sehr erfolgreich bei diesen Verhandlungen begleitet. Wir kennen also das Unternehmen Real sehr gut und wissen „wie der Hase“ läuft.
Unsere Beratung bezieht sich nicht nur auf die rechtliche Bewertung des vorgelegten Interessenausgleich und Sozialplans. Unter Beratung verstehen wir auch das aktive Führen der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zusammen mit euch. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: unter Beratung verstehen wir auch das informieren eurer Kolleginnen und Kollegen durch Betriebsversammlungen, denn wir wissen, dass viele rechtliche Fragestellungen auftauchen werden, die ihr nicht beantworten könnt.
Dies müsste Ihr nicht alleine durchstehen. Wir helfen Euch hier gerne und werden die Situation zusammen meistern.
Einen entsprechenden Betriebsratsbeschluss zur Beauftragung unserer Kanzlei findet Ihr hier.
Dr.Hoffmann – Hanke
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsanwälte Fachanwälte
Dr.-Ruer-Platz 4 · 44787 Bochum
Telefon: 0234. 58 69 77-0
Telefax: 0234. 58 69 77-1
E-Mail: team@arbeitsrecht.team
https://arbeitsrecht.team/
Kurz und knapp:
Checkliste: Was tun, nachdem Ihr die Nachricht über die (Teil-) Schließung erhalten habt?
Motivation – was uns antreibt
Für Arbeitnehmer, Betriebsräte, Führungskräfte
Entschiedenes Eintreten für Arbeitnehmerrechte sowie für Menschen- und Bürgerrechte ist die Basis unserer gemeinsamen Arbeit.
Wir vertreten aus Überzeugung nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Betriebsräte und Personalräte. Wir bieten ergänzend die Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Spezialisiert
Durch die Konzentration auf die Spezialgebiete haben wir ein Profil gewonnen, das unseren Mandantinnen und Mandanten Beratung auf hohem Niveau sichert. Im Fokus unseres Handelns ist der Mandant, den wir im persönlichen Kontakt mit einem ganzheitlichen Ansatz durch die fachliche Kombination von Arbeitsrecht und Sozialrecht bzw. Sozialversicherungsrecht, die beste Interessenvertretung sicherstellen.
Hoch qualifiziert
Alle Rechtsanwälte sind gleichzeitig Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie zusätzlich Fachanwälte für Sozialrecht. Diese Zusatzqualifikation bildet damit die Grundlage für den hohen fachlichen Anspruch, der durch regelmäßige Fortbildungen dem Anspruch an Aktualität gerecht wird. Das gilt auch für die anderen Mitglieder im Team. Unsere Büroleiterin ist geprüfte Rechtsfachwirtin. RA Hoffmann hält darüber hinaus regelmäßig bei der Rechtsanwaltskammer Fortbildungsveranstaltungen ab und hält als Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf, der FOM Neuss sowie der EvHS Bochum Vorlesungen im Arbeits- und Sozialrecht ab.
Mit jahrelanger Erfahrung
Die fachliche Kompetenz wird gefördert durch die fachliche Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Das bedeutet die konsequente Beschränkung auf diese Gebiete. Im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Scheidung oder eines sonstigen Rechtsstreits empfehlen wir Ihnen gerne kompetente Kollegen aus unserem umfangreichen Netzwerk.
Durchsetzungsstark
Durch die langjährige Erfahrung in diesen Rechtsgebieten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten durchsetzungsstark.
„Sehr gut“ bewertet
Wir stellen uns der Bewertung durch unsere Mandanten. Gleichzeitig freuen wir uns, dass unsere Mandanten unsere Leistungen mit „sehr gut“ beurteilen in den Netzwerken Facebook und Bewertungsportalen wie Proven Experts.
Regional
Durch den zentralen Standort in der Innenstadt von Bochum decken wir regional das gesamte Ruhrgebiet ab. Die Arbeitsgerichte und die Sozialgerichte im Ruhrgebiet gehören zu unserem geografischen Arbeitsgebiet.
offen, direkt, verbindlich
durch die Eigenschaften durch die Herkunft, den Sitz und die Verbundenheit zum Ruhrgebiet und seinen Menschen und insbesondere auch durch die Ausbildung zum Mediator bei Dr.Hoffmann sind wir offen, direkt und verbindlich und vertreten die Interessen unserer Mandanten besonders verhandlungsstark.