Co-Akteure an der Betriebsänderung

Es ist wichtig, bei so einem brisanten Thema, wie der Betriebsänderung, auch die Belegschaft als betriebliche Öffentlichkeit in die Verhandlungen einzubeziehen.

Denn immer, wenn eine Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat eskaliert, muss er damit rechnen, vom Arbeitgeber als Bremse, Kostentreiber, Prozesshansel oder gar als Arbeitsplatzvernichter dargestellt zu werden.

Dadurch gerät man in der Belegschaft als Betriebsrat möglicherweise in die Defensive, insofern sollte der Betriebsrat rechtzeitig eine Kommunikationsstrategie gegenüber den Kollegen und Kolleginnen im Betrieb entwickeln.

Der Betriebsrat sollte klarstellen, warum er welche Maßnahmen ergriffen hat und dass dies im Interesse der Belegschaft geschieht.

Es ist dabei wichtig, darzulegen, dass der Betriebsrat mit dem Ziel handelt, die Arbeitnehmer soweit als möglich vor Nachteilen zu schützen.

Genauso wichtig ist es für den Betriebsrat zu verhindern, dass er vom Arbeitgeber den „schwarzen Peter“ zugeschoben bekommt. I

Inhalt der Öffentlichkeitsarbeit sollte daher sein, darzustellen:

  • was der Arbeitgeber plant,
  • welche Nachteile für Arbeitnehmer entstehen können,
  • warum der Betriebsrat welche Schritte in Gang gesetzt hat,
  • welchen Nutzen er damit für die Belegschaft erreichen will.

Als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit eignen sich dazu:

  • individuelle Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen,
  • Aushänge am schwarzen Brett,
  • Flugblätter,
  • Informationen im betrieblichen Intranet,
  • Betriebs- oder Abteilungsversammlungen.

Es soll an dieser Stelle noch mal klargestellt werden, dass es kein Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten ist, einen Konflikt mit dem Arbeitgeber im Betrieb auch öffentlich zu machen.

Allerdings sollten Schreiben, die der Arbeitgeber verfasst hat, nicht öffentlich gemacht werden. Der Betriebsrat sollte gerade bei solchen Schritten beachten, den Arbeitgeber nicht persönlich anzugreifen oder gar bloß zu stellen. Einiges sollte man bei der Information der Belegschaft jedoch vermeiden:

  • Geben Sie keine Versprechen, die Sie nicht halten können!
  • Wecken Sie keine falschen Hoffnungen!
  • Vermeiden Sie, dass so etwas, wie eine „Wunschliste“ der Belegschaft entsteht, die Sie als Betriebsrat vermutlich nicht durchsetzen werden können.
  • Sie stehen sonst nämlich als Verlierer dar!