Ziele des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung

Der Betriebsrat sollte darauf bestehen,

  • vollständig und korrekt informiert zu werden,
  • seine Beteiligungsrechte wirkungsvoll wahrzunehmen,
  • die Betriebsänderung erst dann durchzuführen, wenn alle Fragen geklärt sind.

Der Betriebsrat sollte der Belegschaft durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit deutlich machen, dass er in ihrem Interesse handelt. Der Betriebsrat sollte in Ruhe alternative Handlungsoptionen, eine eigene Position und etwaige Verhandlungsstrategien entwickeln. Dabei sollte der Betriebsrat die Positionen und Informationen des Arbeitgebers konsequent in Frage stellen.

Wenn nötig, sollte der Betriebsrat durchsetzen, dass seine Beteiligungsrechte gewahrt bleiben:

  • und wenn möglich einstweilige Verfügung, um die Betriebsänderung zu stoppen
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn Informationen verspätet, falsch, unvollständig oder gar nicht erfolgen
  • Einigungsstelle anrufen

Zentrale Fragen, die der Betriebsrat berücksichtigen soll,

sind zudem:

  • Ist die Betriebsänderung wirklich erforderlich?
  • Unter welchen Bedingungen sollte die Betriebsänderung durchgeführt werden?
  • Gibt es alternative Optionen?

Können die Bedingungen für die Arbeitnehmer verbessert werden?